Wartung von Notbeleuchtungsanlagen

Gesetze und Vorschriften:

VDE 0108, der 0105 und den Ladungsspannungsvorgaben der Batteriehersteller entnommen Batterien sind entsprechend der Hersteller regelmäßig zu prüfen, Messung der Batteriespannung bei Belastungsbeginn bzw. Messung der Blockspannung Prüfung der Oberflächentemperatur aller Blöcke.
Die Umgebungstemperatur darf 20°C nicht überschreiten eine 10°C höhere Temperatur halbiert die Lebensdauer der Batterien.
Sichtkontrolle der Batterien / Reinigung der Polanschlüsse

Prüffristen
jährliche Wartung der Anlage inkl. Batterien
alle 3 Jahre eine Sachverständigen Prüfung